Inklusion



Was ist ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung?


 „Schülerinnen und Schüler, die auf Grund einer Behinderung oder wegen einer Lern- oder Entwicklungsstörung besondere Unterstützung benötigen werden nach einem ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert“, §19 (1) Schulgesetz.

 

Der individuelle Bedarf bei jedem einzelnen Kind oder Jugendlichen wird nach Antrag der Eltern geprüft und durch die Schulaufsicht (das Schulamt für die Stadt Leverkusen) entschieden. Die Schulaufsicht bestimmt auch den Förderschwerpunkt. In manchen Fällen stellt auch die Schule mit vorheriger Information und Beratung der Eltern einen Antrag auf Überprüfung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung.



Kinder und Jugendliche mit welchen Förderschwerpunkten werden an der TWS unterrichtet?

 Die sonderpädagogische Förderung umfasst die Förderschwerpunkte

  • Lernen,
  • Sprache,
  • Emotionale und soziale Entwicklung,
  • Hören und Kommunikation,
  • Sehen und Blindheit,
  • Geistige Entwicklung und
  • Körperliche und motorische Entwicklung.

Bei uns unterrichten und fördern die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allen Förderbereichen. Gemeinsames Lernen findet in nahezu allen Klassen statt.